Antragsteller*in: | Sharanya Ketheeswaranathan (AStA) |
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A2: Beitragsordnung Sommersemester 2026
Antragstext
Das 54. Studierendenparlament beschließt die angehängte Neufassung der
Beitragsordnung der Studierendenschaft.
Begründung
Damit ab 1. Dezember 2025 die Rückmeldung/Anmeldung fürs Sommersemester 2026 starten kann, muss das Studierendenparlament nach §17 Satzung eine Beitragsordnung beschließen. Da nach 10 Änderungen der letzten Neufassung Überblick immer schwerer wurde, ist sich in Absprache mit der Universität für eine Neufassung entschieden worden.
Änderungen im Vergleich zur letzten Änderung der Beitragsordnung lauten wie folgt:
§3 (1) - Anpassung der Beiträge:
Anpassung des SeTi-Beitrages an höheren Deutschlandticketpreis (49€ auf 58€)
Anpassung des Kulturticketbeitrags (vgl. Beschlussblatt 53-06-02)
§3 (2) - Zuschuss Semesterticket
Bindung des Zuschusses an das Sommersemester 26, da der Zuschuss danach ausläuft
§4 (1) b) - Urlaubssemesterregelung
Ergänzung einer Regelung für Sonderfälle bei Krankheit in Zusammenarbeit mit dem STS
Fragen oder Anmerkungen zur Beitragsordnung können gerne vor der Sitzungg per Mail oder in der Sitzung an das Finanzreferat gestellt werden.
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