A2: AStA Beschäftigtenversammlung
| Antragsteller*in: | Simon Mönnekes (Parlamentarierer*in) |
|---|---|
| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(25.09.2026) |
| Antragsteller*in: | Simon Mönnekes (Parlamentarierer*in) |
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| Status: | Modifiziert |
| Antragshistorie: | Version 1(25.09.2026) Version 1 |
Der AStA soll eine Beschäftigtenversammlung der AStA Beschäftigten veranstalten.
Auf dieser kann der AStA unterschiedliche Punkte ansprechen und auch die AStA
Beschäftigten Punkte einbringen. Zentraler Punkt der Beschäftigtenversammlung
soll sein, dass die AStA Beschäftigten darüber informiert werden, dass um
zukünftig ihre Interesse besser vertreten zu können, ein Personalrat nach LPVG
von ihnen selbst gewählt werden sollte und soweit geplant ein Wahlvorstand
bestimmt wird.
Der AStA soll eine Beschäftigtenversammlung der AStA Beschäftigten veranstalten. Auf dieser kann der AStA unterschiedliche Punkte ansprechen und auch die AStA Beschäftigten Punkte einbringen. Zentraler Punkt der Beschäftigtenversammlung soll sein, dass die AStA Beschäftigten darüber informiert werden, dass um zukünftig ihre Interesse besser vertreten zu können, ein Personalrat nach LPVG von ihnen selbst gewählt werden sollte und soweit geplant ein Wahlvorstand bestimmt wird.
Das 55. Studierendenparlament beauftragt den AStA eine Vollversersammlung der AStA Beschäftigten zu veranstalten. Ziel der Beschäftigtenversammlung soll sein, dieBeschäftigten darüber zu informieren, dass diese einen Personalrat nach LPVG gründen können, um eine Interessensvertretung einzurichten. Zur Vollversammlung sollen beidseitig Themen eingebracht werden können.
Bisher gibt es keine Interessensvertretung der AStA Beschäftigten an der Uni Paderborn. Eine Beschäftigtenversammlung scheint hierfür der beste Weg zu sein um über dieses Thema zu informieren. Die Gründe für einen Personalrat für die AStA Beschäftigten sind vielfältig. Alleine der Fall Potsdam hat gezeigt, welche Auswirkungen es hat, wenn entsprechende Kräfte auf einmal den AStA stellen. Aus Sicht des StuPa würde dies auch einige Sicherheiten geben, so werden beispielsweise Vorstellungsgespräche und Einstellungsprozesse auf die Fairness kontrolliert, sowie eine Mitbestimmung der Beschäftigten bei zentralen Änderungen festgelegt.
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